Eine aktuelle Umfrage von Santésuisse hat ergeben, dass in einer Abstimmung über die Komplementärmedizin 81% der Bevölkerung zustimmen würden.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat sich am 8.9.08 für den direkten Gegenvorschlag des Ständrats zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" ausgesprochen. Erfreulicherweise teilt die Kommissionsmehrheit unsere Meinung, dass es einen Verfassungsartikel für Komplementärmedizin braucht. Wenn sich der gesamte Nationalrat am 17.9. für den Gegenvorschlag des Ständerats aussprechen sollte und dies in der Schlussabstimmung am 3. Oktober bestätigt wird, wird die Volksinitiative zurückgezogen und nur noch der Text des Parlaments dem Volk unterbreitet. Dies würde die Chancen für den Abstimmungserfolg massiv erhöhen.. Der Gegenvorschlag fordert eine Berücksichtigung der Komplementärmedizin auf Verfassungsstufe, verzichtet jedoch auf den umstrittenen Artikel "umfassend". Damit würden alle Kernforderungen der Initiative abgedeckt, also auch der eidgenössisch anerkannte Berufsabschluss für Komplementärtherapie.
Der Bundesrat muss nach der Schlussabstimmung vom 3. Oktober die Volksabstimmung innert 10 Monaten festsetzen Eine nationale Abstimmung wird nur mit und in den Kantonen gewonnen! Dies besonders auch weil die Mehrheit der Kantone für eine Verfassungsänderung nötig ist. Vom Initiativkomitee werden noch Teilnehmende für regionale Abstimmungs-Kampagnen gesucht.
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